Info

  • Anreise, Shuttlebus & Parken

    Das Nonstock-Festival wird auf den Wiesen des Röderhofs stattfinden. Dieser liegt am Ende von Nonrod im wunderschönen Odenwald.

    ANFAHRT MIT DEM AUTO

    Adresse des Nonstock-Festivals:

    Röderhof
    Rodensteiner Straße 87
    64405 Fischbachtal-Nonrod

    Kartenansicht

    Google Maps

    ANFAHRT MIT DEN ÖFFIS

    Mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht man den Nachbarort Niedernhausen mit den Bussen NHX / MO2 aus den Richtungen Darmstadt, Roßdorf, Reinheim, Groß-Bieberau und Modautal.

    Die Linie NHX verkehrt nur am Freitag und Samstag.

    Die Linie MO2 verkehrt auch Sonntags. Dankenswerterweise hat DADINA und der RMV das Angebot für den Sonntag auch noch einmal erweitert:

    • Fahrtrichtung Reinheim – Reichenbach: Reinheim Bf ab 09.09 Uhr, 11.09 Uhr, 13.09 Uhr, 15.09 Uhr und 17.09 Uhr.
    • Fahrtrichtung Reichenbach – Reinheim: Reichenbach Lautertalhalle ab 09.59 Uhr, 11.59 Uhr, 13.59 Uhr, 15.59 Uhr und 17.59 Uhr.

    Die Abfahrtszeiten werden auch in der RMV-Fahrplanauskunft hinterlegt werden

    BUS SHUTTLE ZWISCHEN NIEDERNHAUSEN UND NONROD

    Ab Niedernhausen Schnurrgasse bieten wir in diesem Jahr einen Shuttle Bus an dieser verkehrt wie folgt:

    Freitag: 13:00 – 19:00 Uhr Pendelverkehr zwischen Niedernhausen Schnurrgasse und Nonrod Festivalgelände. Bis 22:00 Uhr auf Abruf/Vorbestellung

    Samstag: Ab 8:00 – 19:00 Uhr Pendelverkehr zwischen Nonrod Festivalgelände – Niedernhausen Schnurrgasse – Natur-Schwimmbad. Bis 22:00 Uhr auf Abruf/Vorbestellung

    Sonntag: Ab 8:00 – 13:00 Uhr Pendelverkehr zwischen Nonrod Festivalgelände – Niedernhausen Schnurrgasse.

    Rufnummer Shuttle: 0160 998 666 68

  • Einlass

    In diesem Jahr wird es ein kleines vorab Konzert mit Frau Ruth geben. Dieses findet am Donnerstag ab ca. 20:30 Uhr statt. Eine Anreise und Camping ist daher bereits am Donnertag ab 18:00 Uhr möglich.

    Der reguläre Einlass ist am Freitag ab 12:00 Uhr.

    Einlass nur durch Vorlage:

    • eines gültigen Tickets
    • „Eltern-Zettel“ falls unter 16 Jahre bzw. unter 18 Jahre (Jugendschutzbestimmung)
    • Kinder unter 12 Jahren haben kostenfreien Eintritt (in Begleitung eines Erziehungsberechtigten)

    Es wird auch eine Abendkasse geben. Allerdings können wir nicht garantieren, dass dann noch ausreichend Platz für alle ist. Bitte informiert euch dazu gerne in unseren Social Media Kanälen, auf unserer Homepage oder in der Festivalcamp App

  • Camper und WoMo

    Für Besucher*innen mit Wohnmobil oder Camper gibt es direkt neben dem regulären Parkplatz eine Parkmöglichkeit. Bitte folgt den Anweisungen von unserer Crew und parkt nicht außerhalb vom gekennzeichnetem Gelände.

    Auch hier kann die Anreise bereits am Donnerstag Abend ab 18:00 Uhr erfolgen.

    NEU: In diesem Jahr nehmen wir für jedes Wohnmobil/Camper eine kleine Gebühr von 5€. Dafür gibt es in diesem Jahr auch zusätzlich 2 Dixi Toiletten direkt am Parkplatz.

  • Camping

    Gecampt werden kann auf einer ausgewiesenen Wiese des Röderhofs. Wir behalten uns vor kurzfristig Änderungen vorzunehmen.

    Das Zelten ist dieses Jahr bereits ab Donnerstag Abend 18:00 Uhr möglich.
    Zugang
     zu den Campingplätzen bekommt man nur mit gültigem Festivalbändchen!

    Je Zelt werden 5€ Müllpfand erhoben.

    Auf dem Campingplatz sind max. 5 Liter an mitgebrachten alkoholischen Getränken pro Person erlaubt. Diese dürfen nicht mit auf das Festivalgelände genommen werden. Harter Alkohol ist dabei nicht erlaubt.

    Falls ihr vorhabt mit einem Camper oder Wohnmobil zu übernachten, können diese auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.

    Weitere wichtige Informationen zum Camping:

    • Das Grillen ist vorerst nur an unseren bereitgestellten Grills bzw. Grillstellen erlaubt.
    • Einweggrills und offenes Feuer sind grundsätzlich verboten
    • Das Jugendschutzgesetz gilt selbstverständlich auch auf dem Campingplatz
    • Auch wenn wir auf dem Land sind, bitten wir euch eure (Haus)-Tiere zu Hause zu lassen
    • Den Anweisungen der Crew ist Folge zu leisten
    • Außerdem sind folgende Dinge verboten:
      • Glas (Flaschen, Gläser, etc.)
      • Harter Alkohol
      • Trockeneis
      • Brennbare Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
      • Generatoren
      • Illegale Drogen
      • Lachgas
      • Waffen im Allgemeinen
      • Pyrotechnik
      • waffenfähiges Plutonium
  • Essen & Getränke

    GETRÄNKE

    Bitte beschränkt eure alkoholischen Getränke auf 5 Liter pro Person. Harter Alkohol ist nicht erlaubt!

    Gekühlte Getränke erhaltet ihr an unseren Bar „Zum feuchten Eck“ und an der Bar zwischen der Hänger- und Wiesenbühne.

    Aktuell ist auch geplant, dass es eine kleine Getränkeauswahl am Campingplatzeingang zu erstehen gibt.

    ESSEN

    Vorbehaltlich der Brandschutzbestimmungen wird es eine Möglichkeit zum Grillen geben. Das Grillzeug müsst ihr allerdings selbst mitbringen.

    Zudem wird der Goldene Hirsch, Fräulein Zuckertopf und der legendäre Falafel-Wagen vom Baobab uns mit leckeren Speisen versorgen. Selbstverständlich wird es auch vegetarische und vegane Speisen geben.

  • Nicht erlaubt
    • Das Grillen ist vorerst nur an unseren bereitgestellten Grills bzw Grillstellen erlaubt
    • Einweggrills und offenes Feuer sind grundsätzlich verboten
    • Das Jugendschutzgesetz gilt selbstverständlich auch auf dem Campingplatz
    • Auch wenn wir auf dem Land sind, bitten wir euch eure (Haus)-Tiere zu Hause zu lassen
    • Den Anweisungen der Crew ist Folge zu leisten
    • Außerdem sind folgende Dinge verboten:
      • Glas (Flaschen, Gläser, etc.)
      • Harter Alkohol
      • Trockeneis
      • Brennbare Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
      • Generatoren
      • Illegale Drogen
      • Lachgas
      • Waffen im Allgemeinen
      • Pyrotechnik
      • waffenfähiges Plutonium
  • Jugendschutz

    Die gültigen Jugendschutzbestimmungen werden selbstverständlich auch auf dem Nonstock-Festival eingehalten. Dazu zählt:

    • Alkohol: Bier, Apfelwein und Wein ab 16 Jahren, Branntwein und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) ab 18 Jahren
    • Tabak-Konsum: Ab 18 Jahren.

    Unsere Hausrechtsvertreter*innen und besonders das Theken-Personal werden die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen überwachen.

    Ihr könnt Euch eine entsprechende Vereinbarung hier herunterladen.

    EINLASS FÜR JUGENDLICHE

    • Alter von 0 bis einschließlich 12 Jahre
      Zutrittsbestimmungen:
      a. Konzertgelände: nur mit Personensorgeberechtigtem*
      b. Campingplatz: nur mit Personensorgeberechtigtem*
    • Alter von 13 bis einschließlich 15 Jahre
      Zutrittsbestimmungen:
      a. Konzertgelände: nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
      b. Campingplatz: nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
    • Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
      Zutrittsbestimmungen:
      a. Konzertgelände (ab 24:00 Uhr): nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
      b. Campingplatz (ab 24:00 Uhr): nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
      Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem** haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände (Konzertgelände und Campingplatz) zu verlassen!

    * Personensorgeberechtigte

    Personensorgeberechtigt ist eine Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

    ** Erziehungsbeauftragte

    Erziehungsbeauftragt ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person, Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

    Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, drohen ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss die Möglichkeit der Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung übertragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernommen wird.

  • Sicherheit

    Die Crew ist in den Eingangsbereichen und auf dem gesamten Festivalgelände präsent.
    Ihr erkennt sie an den Crew-Shirts.

    Bei Auftreten von Problemen wendet euch bitte direkt an die Crew.

    Den Anweisungen von der Crew ist unbedingt Folge zu leisten

    ERSTE HILFE

    Ersthelfer*innen sind vor Ort. Im Ernstfall wird der Notruf informiert. Verbandskästen sind an unserer Bar „Zum feuchten Eck“ erhältlich

    Lageplan

    GEHÖRSCHUTZ

    Wir übernehmen keine Haftung für Hörschäden und für Beschädigung oder Verlust mitgebrachter Gegenstände.

    Ein Festival ist eine laute Veranstaltung. Denkt an einen Gehörschutz, falls Ihr ihn benötigt. Im Bedarfsfall können wir mit Gehörschutz aushelfen, allerdings nur in begrenztem Umfang.

  • Fundsachen

    Fundsachen können jederzeit an den Bars oder dem Campingplatz-Eingang abgegeben werden. Wir werden diese zentral im Prodbüro sammeln und können dann dort abgeholt werden.

  • Corona-Maßnahmen

    Die folgenden Regeln gelten vorbehaltlich der zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Regeln und Vorgaben. Es wird hierzu noch mal ein Update vor der Veranstaltung per Mail an alle Teilnehmer geben. Sie können, abhängig von den am Veranstaltungstag geltenden Bestimmungen sowohl verschärft, als auch gelockert werden.

    Aktuell gelten keine speziellen Beschränkungen für Veranstaltungen. Allerdings setzen wir darauf, dass sich jede Person so verhält, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.
    Wir empfehlen das Tragen einer Maske in Gedrängesituationen und Innenräumen.
    Egal, ob mit oder ohne Krankheitssymptomen ist ein vorheriger Test immer nützlich, jedoch keine Voraussetzung um an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Ebenfalls ist ein Impfnachweis nicht erforderlich.


Helfer*innenportal

Du willst dich als Helfer*in für das Festival bewerben? Dann findest du alle relevanten Informationen hier: Helfer*innenportal


FAQ

  • Wie komme ich mit dem Auto zu euch?

    ANREISE

    Das 24. Nonstock-Festival wird auf den Wiesen des Röderhofes stattfinden. Dieser liegt am Ende von Nonrod im wunderschönen Odenwald.

    ANFAHRT MIT DEM AUTO

    Mit dem Auto ist der Hof in der Regel gut zu erreichen. Wie empfehlen folgende Routen:

    • Von Darmstadt auf die B26 fahren und die Ausfahrt Richtung Reichelsheim/Reinheim auf die B38 nehmen. Der B38 bis Groß-Bieberau folgen und dort rechts auf die Marktstraße abbiegen. Dem Straßenverlauf folgen, der zunächst auf die Lichtenberger Straße und dann auf die Darmstädter Straße übergeht. Weiter bis Niedernhausen fahren und dort links auf die Nonroder Straße abbiegen. Die Straße führt euch direkt nach Nonrod.
    • In das Navi kann folgende Adresse eingeben:

    Röderhof
    Rodensteiner Straße 87
    64405 Fischbachtal-Nonrod

    Kartenansicht

    Google Maps

    Alle weiteren wichtigen Informationen findet ihr im Info-Bereich oben unter Anreise.

  • Wo kann ich mein Auto oder Camper abstellen?

    Es gibt 2 Parkplatzbereiche. Einer für normale Autos und einer für Campingwagen und -bullys.

    Auch mit Campingbus ist der Müllpfand i.H.v. 5€ zu entrichten.

    Zudem wird für Camper mit Wohnmobil oder Campingwagen eine zusätzliche Gebühr von 5€ vor Ort verlangt.

    Alle weiteren wichtigen Informationen findet ihr im Info-Bereich oben unter Anreise.

  • Wie komme ich mit den Öffis zu euch?

    ANFAHRT MIT DEN ÖFFIS

    Mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht man den Nachbarort Niedernhausen mit den Bussen NHX / MO2 aus den Richtungen Darmstadt, Roßdorf, Reinheim, Groß-Bieberau und Modautal.

    Die Linie NHX verkehrt nur am Freitag.

    Die Linie MO2 verkehrt auch Sonntags. Dankenswerterweise hat der RMV das Angebot für den Sonntag auch noch einmal erweitert:

    • Fahrtrichtung Reinheim – Reichenbach: Reinheim Bf ab 09.09 Uhr, 11.09 Uhr, 13.09 Uhr, 15.09 Uhr und 17.09 Uhr.
    • Fahrtrichtung Reichenbach – Reinheim: Reichenbach Lautertalhalle ab 09.59 Uhr, 11.59 Uhr, 13.59 Uhr, 15.59 Uhr und 17.59 Uhr.

    Die Abfahrtszeiten werden auch in der RMV-Fahrplanauskunft hinterlegt werden

    Bus Shuttle

    Ab Niedernhausen bieten wir in diesem Jahr einen Shuttle Bus an dieser verkehrt wie folgt:

    Freitag: 13:00 – 19:00 Uhr Pendelverkehr zwischen Niedernhausen und Nonrod. Bis 22:00 Uhr auf Abruf/Vorbestellung

    Samstag: Ab 8:00 – 19:00 Uhr Pendelverkehr zwischen Nonrod – Niedernhausen – Natur-Schwimmbad. Bis 22:00 Uhr auf Abruf/Vorbestellung

    Sonntag: Ab 8:00 – 13:00 Uhr Pendelverkehr zwischen Nonrod – Niedernhausen.

  • Wie lautet die Adresse?

    Röderhof
    Rodensteiner Straße 87
    64405 Fischbachtal-Nonrod

    Kartenansicht

    Google Maps

  • Was gibt es beim Camping zu beachten?

    Gecampt werden kann auf einer ausgewiesenen Wiese des Röderhofs. Wir behalten uns vor kurzfristig Änderungen vorzunehmen.

    Die Zelte können ab 12:00 Uhr aufgeschlagen werden.
    Zugang
     zu den Campingplätzen bekommt man nur mit gültigem Festivalbändchen!

    Je Zelt werden 5€ Müllpfand erhoben.

    Auf dem Campingplatz sind max. 5 Liter an mitgebrachten alkoholischen Getränken pro Person erlaubt. Diese dürfen nicht mit auf das Festivalgelände genommen werden. Harter Alkohol ist dabei nicht erlaubt.

    Falls ihr vorhabt mit einem Camper oder Wohnmobil zu übernachten, können diese auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.

    Weitere wichtige Informationen zum Camping:

    • Das Grillen ist vorerst nur an unseren bereitgestellten Grills bzw. Grillstellen erlaubt.
    • Einweggrills und offenes Feuer sind grundsätzlich verboten
    • Das Jugendschutzgesetz gilt selbstverständlich auch auf dem Campingplatz
    • Auch wenn wir auf dem Land sind, bitten wir euch eure (Haus)-Tiere zu Hause zu lassen
    • Den Anweisungen der Crew ist Folge zu leisten
    • Außerdem sind folgende Dinge verboten:
      • Glas (Flaschen, Gläser, etc.)
      • Harter Alkohol
      • Trockeneis
      • Brennbare Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
      • Generatoren
      • Illegale Drogen
      • Lachgas
      • Waffen im Allgemeinen
      • Pyrotechnik
      • waffenfähiges Plutonium
  • Welche Getränke darf ich mitbringen und wie viel?

    An nicht-alkoholischen Getränken könnt ihr mitbringen so viel ihr wollt.

    Bei alkoholischen Getränken gibt es Begrenzungen:

    • Hochprozentiges (ab 18%vol) ist nicht erlaubt
    • Bei allen anderen alkoholischen Getränken gilt eine maximale Menge von 5 Litern pro Person.

    Bitte denkt daran, dass keine Glasflaschen erlaubt sind.

  • Ich hab was verloren, wo kann ich mich melden?

    Während des Festivals sammeln wir alle Fundsachen in unserem Prodbüro. Dort könnt ihr Fragen, wenn ihr etwas verloren habt.

    Nach der Veranstaltung werden nicht abgeholte Fundsachen dem Fundbüro der Gemeinde Fischbachtal übergeben.

  • Ich hab auf dem Festival einen Schlüssel/Handy/Geldbeutel gefunden, wo soll ich es abgeben?

    Fundsachen können jederzeit an den Bars, Merch-Stand, Campingplatz-Eingang abgegeben werden.

  • Sind (Haus)-Tiere erlaubt?

    Kurz: Nein

    Lang: Immernoch nein. Auf einem Festival ist es laut, unübersichtlich und öfters auch mal sehr voll. Für deine Haustiere ist das Stress. Zudem gibt es auch Menschen, die vor einigen Tieren, wie Hunden, Angst haben. Daher: Lasst euren Hund, Goldfisch, Katze oder Maus bitte zuhause. Gönnt ihnen den kleinen Erholungsurlaub und gebt ihnen ein Leckerli.