- Das Grillen ist vorerst nur an unseren bereitgestellten Grills bzw Grillstellen erlaubt
- Einweggrills und offenes Feuer sind grundsätzlich verboten
- Das Jugendschutzgesetz gilt selbstverständlich auch auf dem Campingplatz
- Auch wenn wir auf dem Land sind, bitten wir euch eure (Haus)-Tiere zu Hause zu lassen
- Den Anweisungen der Crew ist Folge zu leisten
- Außerdem sind folgende Dinge verboten:
- Glas (Flaschen, Gläser, etc.)
- Harter Alkohol
- Trockeneis
- Brennbare Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
- Generatoren
- Illegale Drogen
- Lachgas
- Waffen im Allgemeinen
- Pyrotechnik
- waffenfähiges Plutonium
Info
Fundsachen können jederzeit an den Bars oder dem Campingplatz-Eingang abgegeben werden. Wir werden diese zentral im Prodbüro sammeln und können dann dort abgeholt werden.
Einlass ist am Freitag ab 12:00 Uhr.
Einlass nur durch Vorlage:
- eines gültigen Tickets
- „Eltern-Zettel“ falls unter 16 Jahre bzw. unter 18 Jahre (Jugendschutzbestimmung)
- Kinder unter 12 Jahren haben kostenfreien Eintritt (in Begleitung eines Erziehungsberechtigten)
Es wird auch eine Abendkasse geben. Allerdings können wir nicht garantieren, dass dann noch ausreichend Platz für alle ist. Bitte informiert euch dazu gerne in unseren Social Media Kanälen, auf unserer Homepage oder in der Festivalcamp App
Die Crew ist in den Eingangsbereichen und auf dem gesamten Festivalgelände präsent.
Ihr erkennt sie an den Crew-Shirts.
Bei Auftreten von Problemen wendet euch bitte direkt an die Crew.
Den Anweisungen von der Crew ist unbedingt Folge zu leisten
ERSTE HILFE
Ersthelfer*innen sind vor Ort. Im Ernstfall wird der Notruf informiert. Verbandskästen sind an unserer Bar „Zum feuchten Eck“ erhältlich
GEHÖRSCHUTZ
Wir übernehmen keine Haftung für Hörschäden und für Beschädigung oder Verlust mitgebrachter Gegenstände.
Ein Festival ist eine laute Veranstaltung. Denkt an einen Gehörschutz, falls Ihr ihn benötigt. Im Bedarfsfall können wir mit Gehörschutz aushelfen, allerdings nur in begrenztem Umfang.
Die gültigen Jugendschutzbestimmungen werden selbstverständlich auch auf dem Nonstock-Festival eingehalten. Dazu zählt:
- Alkohol: Bier, Apfelwein und Wein ab 16 Jahren, Branntwein und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) ab 18 Jahren
- Tabak-Konsum: Ab 18 Jahren.
Unsere Hausrechtsvertreter*innen und besonders das Theken-Personal werden die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen überwachen.
Ihr könnt Euch eine entsprechende Vereinbarung hier herunterladen.
EINLASS FÜR JUGENDLICHE
- Alter von 0 bis einschließlich 12 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
a. Konzertgelände: nur mit Personensorgeberechtigtem*
b. Campingplatz: nur mit Personensorgeberechtigtem* - Alter von 13 bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
a. Konzertgelände: nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
b. Campingplatz: nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem** - Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
a. Konzertgelände (ab 24:00 Uhr): nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
b. Campingplatz (ab 24:00 Uhr): nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem** haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände (Konzertgelände und Campingplatz) zu verlassen!
* Personensorgeberechtigte
Personensorgeberechtigt ist eine Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.
** Erziehungsbeauftragte
Erziehungsbeauftragt ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person, Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, drohen ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss die Möglichkeit der Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung übertragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernommen wird.
Die folgenden Regeln gelten vorbehaltlich der zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Regeln und Vorgaben. Es wird hierzu noch mal ein Update vor der Veranstaltung per Mail an alle Teilnehmer geben. Sie können, abhängig von den am Veranstaltungstag geltenden Bestimmungen sowohl verschärft, als auch gelockert werden.
Aktuell gelten keine speziellen Beschränkungen für Veranstaltungen. Allerdings setzen wir darauf, dass sich jede Person so verhält, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.
Wir empfehlen das Tragen einer Maske in Gedrängesituationen und Innenräumen.
Egal, ob mit oder ohne Krankheitssymptomen ist ein vorheriger Test immer nützlich, jedoch keine Voraussetzung um an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Ebenfalls ist ein Impfnachweis nicht erforderlich.
GETRÄNKE
Bitte beschränkt eure alkoholischen Getränke auf 5 Liter pro Person. Harter Alkohol ist nicht erlaubt!
Gekühlte Getränke erhaltet ihr an unseren Bar „Zum feuchten Eck“ und an der Bar zwischen der Hänger- und Wiesenbühne.
Aktuell ist auch geplant, dass es eine kleine Getränkeauswahl am Campingplatzeingang zu erstehen gibt.
ESSEN
Vorbehaltlich der Brandschutzbestimmungen wird es eine Möglichkeit zum Grillen geben. Das Grillzeug müsst ihr allerdings selbst mitbringen.
Zudem wird der Goldene Hirsch, Fräulein Zuckertopf und der legendäre Falafel-Wagen vom Baobab uns mit leckeren Speisen versorgen. Selbstverständlich wird es auch vegetarische und vegane Speisen geben.
Das Nonstock-Festival wird auf den Wiesen des Röderhofs stattfinden. Dieser liegt am Ende von Nonrod im wunderschönen Odenwald.
ANFAHRT MIT DEM AUTO
Adresse des Nonstock-Festivals:
Röderhof
Rodensteiner Straße 87
64405 Fischbachtal-Nonrod
ANFAHRT MIT DEN ÖFFIS
Mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht man den Nachbarort Niedernhausen mit den Bussen NHX / MO2 aus den Richtungen Darmstadt, Roßdorf, Reinheim, Groß-Bieberau und Modautal.
Die Linie NHX verkehrt nur am Freitag und Samstag.
Die Linie MO2 verkehrt auch Sonntags. Dankenswerterweise hat DADINA und der RMV das Angebot für den Sonntag auch noch einmal erweitert:
- Fahrtrichtung Reinheim – Reichenbach: Reinheim Bf ab 09.09 Uhr, 11.09 Uhr, 13.09 Uhr, 15.09 Uhr und 17.09 Uhr.
- Fahrtrichtung Reichenbach – Reinheim: Reichenbach Lautertalhalle ab 09.59 Uhr, 11.59 Uhr, 13.59 Uhr, 15.59 Uhr und 17.59 Uhr.
Die Abfahrtszeiten werden auch in der RMV-Fahrplanauskunft hinterlegt werden
BUS SHUTTLE ZWISCHEN NIEDERNHAUSEN UND NONROD
Ab Niedernhausen Schnurrgasse bieten wir in diesem Jahr einen Shuttle Bus an dieser verkehrt wie folgt:
Freitag: 13:00 – 19:00 Uhr Pendelverkehr zwischen Niedernhausen Schnurrgasse und Nonrod Festivalgelände. Bis 22:00 Uhr auf Abruf/Vorbestellung
Samstag: Ab 8:00 – 19:00 Uhr Pendelverkehr zwischen Nonrod Festivalgelände – Niedernhausen Schnurrgasse – Natur-Schwimmbad. Bis 22:00 Uhr auf Abruf/Vorbestellung
Sonntag: Ab 8:00 – 13:00 Uhr Pendelverkehr zwischen Nonrod Festivalgelände – Niedernhausen Schnurrgasse.
Gecampt werden kann auf einer ausgewiesenen Wiese des Röderhofs. Wir behalten uns vor kurzfristig Änderungen vorzunehmen.
Die Zelte können ab 12:00 Uhr aufgeschlagen werden.
Zugang zu den Campingplätzen bekommt man nur mit gültigem Festivalbändchen!
Je Zelt werden 5€ Müllpfand erhoben.
Auf dem Campingplatz sind max. 5 Liter an mitgebrachten alkoholischen Getränken pro Person erlaubt. Diese dürfen nicht mit auf das Festivalgelände genommen werden. Harter Alkohol ist dabei nicht erlaubt.
Falls ihr vorhabt mit einem Camper oder Wohnmobil zu übernachten, können diese auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
Weitere wichtige Informationen zum Camping:
- Das Grillen ist vorerst nur an unseren bereitgestellten Grills bzw. Grillstellen erlaubt.
- Einweggrills und offenes Feuer sind grundsätzlich verboten
- Das Jugendschutzgesetz gilt selbstverständlich auch auf dem Campingplatz
- Auch wenn wir auf dem Land sind, bitten wir euch eure (Haus)-Tiere zu Hause zu lassen
- Den Anweisungen der Crew ist Folge zu leisten
- Außerdem sind folgende Dinge verboten:
- Glas (Flaschen, Gläser, etc.)
- Harter Alkohol
- Trockeneis
- Brennbare Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
- Generatoren
- Illegale Drogen
- Lachgas
- Waffen im Allgemeinen
- Pyrotechnik
- waffenfähiges Plutonium