Sind (Haus)-Tiere erlaubt?

Kurz: Nein

Lang: Immernoch nein. Auf einem Festival ist es laut, unübersichtlich und öfters auch mal sehr voll. Für deine Haustiere ist das Stress. Zudem gibt es auch Menschen, die vor einigen Tieren, wie Hunden, Angst haben. Daher: Lasst euren Hund, Goldfisch, Katze oder Maus bitte zuhause. Gönnt ihnen den kleinen Erholungsurlaub und gebt ihnen ein Leckerli.

Nicht erlaubt

  • Das Grillen ist vorerst nur an unseren bereitgestellten Grills bzw Grillstellen erlaubt
  • Einweggrills und offenes Feuer sind grundsätzlich verboten
  • Das Jugendschutzgesetz gilt selbstverständlich auch auf dem Campingplatz
  • Auch wenn wir auf dem Land sind, bitten wir euch eure (Haus)-Tiere zu Hause zu lassen
  • Den Anweisungen der Crew ist Folge zu leisten
  • Außerdem sind folgende Dinge verboten:
    • Glas (Flaschen, Gläser, etc.)
    • Harter Alkohol
    • Trockeneis
    • Brennbare Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
    • Generatoren
    • Illegale Drogen
    • Lachgas
    • Waffen im Allgemeinen
    • Pyrotechnik
    • waffenfähiges Plutonium

Was gibt es sonst noch zu wissen?

Unser geliebter Röderhof befindet sich gerade im Wandel zum Kulturhof Röder. Es stehen spannende Bauprojekte an und er bietet bald noch mehr Möglichkeiten für alle. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.

Wie kannst du uns unterstützen?

Es gibt mehrere Wege, wie du uns unterstützen kannst. Entweder durch eine Fördermitgliedschaft, Spenden oder als Helfer bei einer unserer Veranstaltungen. Falls du uns eine Spende zukommen lassen willst oder unser Festival sponsern willst kontaktiere uns gerne über das Kontaktformular und wir besprechen alles weitere.

Zudem sind wir als gemeinnütziger Verein seit neuestem Teil des Amazon Smile-Programms. Dabei kannst du uns mit jeder qualifizierten Bestellung unterstützen, ohne das für dich Mehrkosten entstehen.

Dazu einfach unter https://smile.amazon.de/ch/08-250-52393 die Kulturwiese Nonstock e.V. als begünstigten auswählen. In der App und über https://smile.amazon.de/ werden dann automatisch von allen qualifizierten Einkäufe 0,5% an die Kulturwiese gehen. Bei Sonderaktionen, wie Prime Day ggf. auch mal mehr.

Fundsachen

Fundsachen können jederzeit an den Bars oder dem Campingplatz-Eingang abgegeben werden. Wir werden diese zentral im Prodbüro sammeln und können dann dort abgeholt werden.

Einlass

Einlass ist am Freitag ab 12:00 Uhr.

Einlass nur durch Vorlage:

  • eines gültigen Tickets
  • „Eltern-Zettel“ falls unter 16 Jahre bzw. unter 18 Jahre (Jugendschutzbestimmung)
  • Kinder unter 12 Jahren haben kostenfreien Eintritt (in Begleitung eines Erziehungsberechtigten)

Es wird auch eine Abendkasse geben. Allerdings können wir nicht garantieren, dass dann noch ausreichend Platz für alle ist. Bitte informiert euch dazu gerne in unseren Social Media Kanälen, auf unserer Homepage oder in der Festivalcamp App

Sicherheit

Die Crew ist in den Eingangsbereichen und auf dem gesamten Festivalgelände präsent.
Ihr erkennt sie an den Crew-Shirts.

Bei Auftreten von Problemen wendet euch bitte direkt an die Crew.

Den Anweisungen von der Crew ist unbedingt Folge zu leisten

ERSTE HILFE

Ersthelfer*innen sind vor Ort. Im Ernstfall wird der Notruf informiert. Verbandskästen sind an unserer Bar „Zum feuchten Eck“ erhältlich

Lageplan

GEHÖRSCHUTZ

Wir übernehmen keine Haftung für Hörschäden und für Beschädigung oder Verlust mitgebrachter Gegenstände.

Ein Festival ist eine laute Veranstaltung. Denkt an einen Gehörschutz, falls Ihr ihn benötigt. Im Bedarfsfall können wir mit Gehörschutz aushelfen, allerdings nur in begrenztem Umfang.

Jugendschutz

Die gültigen Jugendschutzbestimmungen werden selbstverständlich auch auf dem Nonstock-Festival eingehalten. Dazu zählt:

  • Alkohol: Bier, Apfelwein und Wein ab 16 Jahren, Branntwein und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) ab 18 Jahren
  • Tabak-Konsum: Ab 18 Jahren.

Unsere Hausrechtsvertreter*innen und besonders das Theken-Personal werden die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen überwachen.

Ihr könnt Euch eine entsprechende Vereinbarung hier herunterladen.

EINLASS FÜR JUGENDLICHE

  • Alter von 0 bis einschließlich 12 Jahre
    Zutrittsbestimmungen:
    a. Konzertgelände: nur mit Personensorgeberechtigtem*
    b. Campingplatz: nur mit Personensorgeberechtigtem*
  • Alter von 13 bis einschließlich 15 Jahre
    Zutrittsbestimmungen:
    a. Konzertgelände: nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
    b. Campingplatz: nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
  • Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
    Zutrittsbestimmungen:
    a. Konzertgelände (ab 24:00 Uhr): nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
    b. Campingplatz (ab 24:00 Uhr): nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
    Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem** haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände (Konzertgelände und Campingplatz) zu verlassen!

* Personensorgeberechtigte

Personensorgeberechtigt ist eine Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

** Erziehungsbeauftragte

Erziehungsbeauftragt ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person, Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, drohen ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss die Möglichkeit der Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung übertragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernommen wird.

Corona-Maßnahmen

Die folgenden Regeln gelten vorbehaltlich der zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Regeln und Vorgaben. Es wird hierzu noch mal ein Update vor der Veranstaltung per Mail an alle Teilnehmer geben. Sie können, abhängig von den am Veranstaltungstag geltenden Bestimmungen sowohl verschärft, als auch gelockert werden.

Aktuell gelten keine speziellen Beschränkungen für Veranstaltungen. Allerdings setzen wir darauf, dass sich jede Person so verhält, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.
Wir empfehlen das Tragen einer Maske in Gedrängesituationen und Innenräumen.
Egal, ob mit oder ohne Krankheitssymptomen ist ein vorheriger Test immer nützlich, jedoch keine Voraussetzung um an der Veranstaltung teilnehmen zu können. Ebenfalls ist ein Impfnachweis nicht erforderlich.

Essen & Getränke

GETRÄNKE

Bitte beschränkt eure alkoholischen Getränke auf 5 Liter pro Person. Harter Alkohol ist nicht erlaubt!

Gekühlte Getränke erhaltet ihr an unseren Bar „Zum feuchten Eck“ und an der Bar zwischen der Hänger- und Wiesenbühne.

Aktuell ist auch geplant, dass es eine kleine Getränkeauswahl am Campingplatzeingang zu erstehen gibt.

ESSEN

Vorbehaltlich der Brandschutzbestimmungen wird es eine Möglichkeit zum Grillen geben. Das Grillzeug müsst ihr allerdings selbst mitbringen.

Zudem wird der Goldene Hirsch, Fräulein Zuckertopf und der legendäre Falafel-Wagen vom Baobab uns mit leckeren Speisen versorgen. Selbstverständlich wird es auch vegetarische und vegane Speisen geben.