Tickets
Der Vorverkauf für das Nonstock Festival 2024 ist gestartet. Sichert euch jetzt noch ein „Katze-im-Sack“-Ticket bevor es, zusammen mit den ersten Bandankündigungen, mit den regulären Tickets losgeht.
Kosten:
Wochenend-Ticket – Early Bird | 60,00 € (inkl. 10,00 € für Camping und 3,00€ Hofbeitrag) Wochenende inkl. Camping. |
Wochenend-Ticket – Schüler:innen, Auszubildende und Studierende | 50,00 € (inkl. 10,00 € für Camping und 3,00€ Hofbeitrag) Wochenende inkl. Nur für Schüler:innen, Auszubildende und Studierende mit entsprechendem Nachweis gültig* |
„I love Nonstock“ – Support Ticket | 70,00 € (inkl. 10,00 € für Camping und 3,00€ Hofbeitrag) Wochenende inkl. Camping. Supporte das Nonstock mit einem zusätzlichen Beitrag deiner Wahl. |
Tagesticket Freitag | 37,00 € (inkl. 5,00 € für Camping und 3,00€ Hofbeitrag) Freitag inkl. Camping. |
Tagesticket Samstag | 37,00 € (inkl. 5,00 € für Camping und 3,00€ Hofbeitrag) Samstag inkl. Camping. |
Allgemeine Hinweise
* Für das Schüler:innen, Auszubildende und Studierende Wochenend-Ticket muss am Einlass ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden (Schüler:innen-Ausweis, AZUBI-CARD oder Studierendenausweis)
Die Anzahl der „Katze im Sack“-Tickets ist begrenzt.
Wir versuchen unsere Ticketpreise so niedrig wie möglich zu halten, sind aber auch von den immer weiter steigenden Kosten in allen Bereichen betroffen. Um auch Personen mit einem finanziellem Engpass eine Teilnahem zu ermöglichen, arbeiten wir mit Vereinen und Sozialen Verbänden zusammen und ermöglichen so mit Freitickets eine Teilnahme an unserem Festival.
Vor Ort gelten die allgemeinen Jugendschutzbestimmungen (siehe auch FAQ).
EINLASS FÜR JUGENDLICHE
Kinder bis 12 Jahre haben freien Eintritt.
- Alter von 0 bis einschließlich 12 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
a. Konzertgelände: nur mit Personensorgeberechtigtem*
b. Campingplatz: nur mit Personensorgeberechtigtem* - Alter von 13 bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
a. Konzertgelände: nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
b. Campingplatz: nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem** - Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
a. Konzertgelände (ab 24:00 Uhr): nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
b. Campingplatz (ab 24:00 Uhr): nur mit Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem**
Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Personensorgeberechtigtem* oder Erziehungsbeauftragtem** haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände (Konzertgelände und Campingplatz) zu verlassen!
Bei Betreung durch eine:n Erziehungsbeauftrage:n ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung unterschrieben mitgebracht werden. Ihr könnt Euch eine entsprechende Vorlage hier herunterladen.
Parken ist auf den ausgewiesenen Flächen weiterhin kostenlos möglich.
Sexismus, Homophobie, Rassismus und Faschismus haben bei uns nichts verloren!
Alle Infos zu Sicherheitsbestimmungen, Camping- und Veranstaltungsregeln, sowie zum Festivalsgelände findet ihr spätestens 1 Wochen vor Veranstaltung unter www.nonstock.de/info-faq/.
Haltet den Hof und das umliegende Gelände bitte sauber und achtet auf die Rauchverbotsbereiche auf dem Gelände!
* Personensorgeberechtigte
Personensorgeberechtigt ist eine Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.
** Erziehungsbeauftragte
Erziehungsbeauftragt ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person, Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, drohen ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss die Möglichkeit der Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung übertragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernommen wird.